Ablauf & Abrechnung

Für Anfragen bitte ich Sie, mir eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück oder aber Sie nehmen über Email Kontakt zu mir auf.

In einem ersten Gespräch können Sie mich kennenlernen, ich kann mir ein Bild von Ihrer Problematik machen und Ihnen eine passende Behandlung empfehlen.

Als Therapieverfahren biete ich Akuttherapie (12 Sitzungen), Kurzzeittherapie (max. 24 Sitzungen), sowie die Langzeittherapieverfahren Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (60-100 Sitzungen) und Analytische Psychotherapie (160-300 Sitzungen) an.

Die Praxis ist eine Termin-Vergabe Praxis, dies bedeutet, dass für Sie keine Wartezeiten entstehen. Deshalb kann ich Ihnen aber auch nicht die Türe öffnen, wenn Sie früher kommen. Am besten ist es, wenn Sie eine Minute vor unserem vereinbarten Termin klingeln, so dass wir Ihre Sitzung, die 50 Minuten dauert, pünktlich beginnen können.

 

Private Krankenversicherungen

Ich rechne mit Privatkassen, Beihilfe, gesetzlichen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ab. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe zumindest anteilig übernommen. Informieren Sie sich am Besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme, erfragen Sie den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) und die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Bei Kurzzeittherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, sofern eine Indikation dafür besteht. Ob eine Indikation besteht, kläre ich mit Ihnen in den ersten ein bis zwei Sitzungen ab. Falls Sie bei mir eine Behandlung beginnen möchten, werden wir in den folgenden ein bis drei Sitzungen versuchen, das Verständnis Ihrer Symptomatik zu vertiefen. Die Abrechnung dieser Sitzungen erfolgt über die Versichertenkarte.
Falls darüberhinaus eine Psychotherapie eingeleitet wird, stellt der Versicherte einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse. Die Kosten für die bewilligte Therapie werden von der Krankenkasse voll übernommen, eine Zuzahlung ist für den Patienten nicht nötig.. 

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Nach der anfänglichen Probatorik (5 Sitzungen) muss seitens der Psychotherapeut*in ein Antrag bei der Beihilfestelle eingereicht werden, den ich gerne für Sie erstelle. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

Selbstzahler 

Natürlich können Sie auch als SelbstzahlerIn kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Ihre Krankenversicherung erfährt nichts von der Behandlung. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapie (GOP).

 

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